SMOKE DETECTORS

Der Einsatz von Rauchwarnmeldern ist nach DIN 14676 geregelt.

Mindestausstattung
• Schlafräume • Kinderzimmer • Gästezimmer • Flure, die als Fluchtweg dienen • Treppenhäuser von Wohnhäusern

optimale Ausstattung
• alle Wohn- und Hobbyräume • Heizungs- und Werkräume • Büro bzw. Arbeitszimmer • Keller • Dachboden

Ausstattung unter Vorbehalt
• in Küchen sind Rauchwarnmelder nur zu installieren, wenn Fehlalarme (z. B. durch Wasserdampf) auszuschließen sind

nicht empfohlen
• Badezimmer sind auf Grund der hohen Entwicklung von Wasserdampf von der Ausstattung mit Rauchwarnmeldern ausgenommen
• Ausnahme: Badezimmer mit Waschmaschinen und Schränken


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