ELEKTRONISCHE HEIZKOSTENVERTEILER

ELEKTRONISCHE HEIZKOSTENVERTEILER

NÜTZLICHE HINWEISE ZUM BETRIEB VON HEIZKOSTENVERTEILERN UND ANTWORTEN AUF HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN:

Was ist ein Heizkostenverteiler? - Ein Heizkostenverteiler (HKV) ist ein Gerät zur verbrauchsabhängigen Berechnung von Heizkosten. Er ist kein Messgerät, sondern ein Erfassungsgerät, weil er – anders als z. B. ein Wärmezähler – keine physikalische Größe misst, sondern lediglich dimensionslose Einheiten. Erst durch Verhältnisrechnung der Erfassungsergebnisse mehrerer gleichartiger Heizkostenverteiler lassen sich in der Heizkostenabrechnung die individuellen Heizkosten der einzelnen Nutzer ermitteln. (Quelle: Wikipedia)

Nullstellung: Nicht notwendig, denn die Geräte stellen sich zum Stichtag (i.d.R. 31.12.) automatisch auf Null. Der Wert der vorherigen Abrechnungsperiode bleibt ein weiteres Jahr gespeichert und ablesbar. Das gilt für alle Geräte. Sollte ein Gerät bereits einen Verbrauch aus dem laufenden Jahr anzeigen, zieht man diesen Betrag nach der Ablesung einfach ab, muss diesen somit natürlich beim Einbau erfassen.

Faktorierung / Programmierung: Eine Programmierung der von uns angebotenen EHKV ist nicht notwendig. Üblicherweise werden die Faktoren (abhängig von der Wattleistung der Heizkörpers) erst nach dem Ablesen einberechnet. Das wird von den meisten großen Abrechnungsunternehmen auch in der Praxis so gehandhabt.

Montage / Befestigung am Heizkörper: Für eine rechtskoforme Anbringung der EHKV's benötigen Sie ein teures Spezialschweißgerät, welches 2 Kupferbolzen an den Heizkörper schweißt (bei Plattenheizkörpern). Dieses können Sie auf Anfrage und gegen Kaution bei uns mieten.

Eichung: Heizkostenverteiler fallen nicht unter die Eichpflicht. Hierbei handelt es sich um Geräte, die keinen physikalischen Verbrauch messen, sondern nur einen relativen Anteil am Gesamtverbrauch erfassen. Der Verbrauch wird dabei nach Stricheinheiten oder Zahlenreihen gemessen. Technisch gesehen ist eine Eichung nicht möglich. Wichtig: Heizkostenverteiler gelten nicht als Wärmezähler. Die Lebensdauer hängt von der Batterielaufzeit ab.

Batterielaufzeit: Bei Auslieferung eines elektronischen Heizkostenverteilers ist die Laufzeit in der Regel mit 10 + 2 Jahren angegeben (+ 2 Jahre Lagerung). Weitere 2 Jahre sind aber in der Laufzeit nicht offiziell angegeben, aber definitiv realistisch, denn um die Geräte sicher zu machen sind weitere 2 Jahre Laufzeit kalkuliert, falls der Ausbau sich verzögert. Sie können also bei 10 Jahre alten Geräten von noch mind. 5 weiteren Jahren Laufzeit ausgehen. (Diese Angaben stützen sich auf Erfahrungswerte von www.zaehler.shop)

Links zum Thema Energiekostenabrechnung:
Heizkostenabrechnung (Wikipedia)
Heizkostenverordnung (Wikipedia)
Bundesministerium der Justiz / Heizkostenverordnung Deutschland


Manipulation von Heizkostenverteilern:

Selbige stellt den Tatbestand des Betruges dar und wird strafrechtlich verfolgt.

Heizkostenverteiler sind an den Heizkörpern befestigte Messgeräte, die den Verbrauch erfassen und damit dem Vermieter ermöglichen, eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung zu erstellen. Dabei unterscheidet man zwei Arten von Heizkostenverteilern: elektronische Messgeräte und solche, die nach dem Verdunstungsprinzip funktionieren.
Beide Arten von Geräten sind durch eine Plombe geschützt, deren Beschädigung dem Ableser in jedem Fall auffallen wird. Zudem sind die Ablesegeräte der neuen Generation mit einem Sicherheitssystem ausgerüstet, dass eine Manipulation nicht mehr zulässt und zu höheren Verbrauchswerten als im Normalfall führt.
Mögliche Konsequenzen wenn Mieter die Heizkostenverteiler manipulieren:
Abgesehen davon, dass eine Veränderung der tatsächlichen Verbrauchswerte gegenüber den anderen Mietern im Haus unfair ist, kann eine solche Tat auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen, da es sich hierbei um den Tatbestand des Betrugs handelt. Der Vermieter kann also Anzeige gegen die Mieter erstatten. Des Weiteren kann eine Manipulation des Heizkostenverteilers auch mietrechtliche Folgen haben und im schlimmsten Fall zu einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen. Außerdem kann der Vermieter nach §9a der Heizkostenverordnung den Verbrauch aufgrund einer Vorjahresschätzung ermitteln und abrechnen, was nicht unbedingt zugunsten des Mieters ausfällt. Auch bei einer Anzeige wegen Betrugs droht dem Mieter eine saftige Geldstrafe und Nachzahlungen an den Vermieter. Man sieht also – Heizkostenverteiler zu manipulieren lohnt sich nicht! Ziel sollte vielmehr ein energiesparendes Wohnen und Bauen sein.